Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule

Bandscheibenvorfälle (BSV) an der Halswirbelsäule (HWS) sind in der Regel, wie an fast allen anderen Wirbelsäulenabschnitten, Folge von degenerativen Veränderungen und nur selten Folge eines Unfalls.

HWS-VorfallBandscheibenvorfall an der HalswirbelsäuleBei einem BSV drückt ein Stück des Bandscheibenkernes (Nucleus) nach Einreißen des Bandscheibenringes (Anulus) auf einen Halsnerven und-/oder das Rückenmark der Halsregion. Der Beginn der Schmerzen setzt häufig akut ein. Typische Symptome sind starke Schmerzen in der HWS mit Ausstrahlung in den Arm bis in die Finger, Gefühlsstörungen wie Taubheit oder Kribbeln im Arm und u. U. eine Schwäche im Arm oder der Hand. Der Schmerz wird häufig durch Seitneigen oder Rückwärtsneigen des Kopfes verstärkt bzw. erst provoziert. Meistens klagen die Patienten gleichzeitig über starke Nacken- und Kopfschmerzen, häufig auch über Schmerzen am Schulterblatt. Gelegentlich werden darüber hinaus Gefühlsstörungen am Gesicht beschrieben sowie Ohrgeräusche.

Die Schmerzen nehmen häufig beim Liegen erheblich zu, oft ist Liegen gar nicht mehr möglich.

Als erstes ist jetzt eine neurologische Untersuchung erforderlich, dann ein Kemspintomogramm oder Computertomogramm sowie eine Röntgenübersichtsaufnahme der Halswirbelsäule zur Diagnosesicherung bzw. zum Festlegen der weiteren Therapie.

Zwischenzeitlich ist bis zur Erstellung der Diagnose eine hochdosierte Schmerztherapie notwendig. Oft können hier nur Infusionen die Schmerzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Die konservative Behandlung besteht aus lokaler Wärmebehandlung, Einnahme von ausreichend hoch dosierten Schmerzmitteln und dann - mit Besserung der Schmerzsymptomatik-, besteht die Behandlung aus krankengymnastischen Maßnahmen (z.B Streckbehandlung  der HWS) oder der manuellen Therapie.  Auch eine Akupunkturbehandlung kann ebenso wie die Anlage eines "cervicalen Periduralkatheters" (vgl. PDA ) hilfreich sein.

Eine OP-Notwendigkeit besteht dann, wenn neurologische Ausfälle bestehen wie z.B. Lähmungen in Arm oder Hand, oder gar eine Schädigung des Rückenmarks (Myelopathie) vorliegt. Weiterhin besteht eine sinnvolle OP-Indikation bei unerträglichen Schmerzen bzw. Schmerzen, die auf anderweitige konservative Maßnahmen nicht entsprechend reagieren. (vgl. hierzu Mikrochirurgie, MetrX und Bandscheiben-Prothesen).

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